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Neues zu Steuern und Finanzen
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Weitere Artikel der Ausgabe September 2020:
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Wie können Verluste aus 2020 steuerlich in Vorjahren verwertet werden?
Die gesetzliche Grundlage des Verordnungsentwurfes bildet das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 Artikel lesen
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Stundungen und Ratenzahlungen bei der Finanz: Was ist bis Ende September 2020 besonders zu beachten?
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde bezüglich Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten bei der Finanz auf Grund der Corona-Krise spezielle befristete Regelungen geschaffen. Artikel lesen
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Coronavirus: Was bringt die zweite Phase des Fixkostenzuschusses?
Fixkostenzuschuss Phase 2 Artikel lesen
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Coronavirus: Welche Regelungen enthält die Förderrichtlinie zur COVID-19-Investitionsprämie?
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat nun eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht. Artikel lesen
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Wie können Geschäftsessen von der Steuer abgesetzt werden?
Bei der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten gilt es, das Ertragssteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht auseinanderzuhalten. Artikel lesen
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Was ist bis zum 30.9.2020 von Unternehmern besonders zu beachten?
Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. Artikel lesen
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Wie berechnet sich die Einkommensteuer nach Tarif?
Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet, das heißt, je höher das Einkommen, desto höher auch die durchschnittliche Steuerbelastung. Artikel lesen
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Wie wurde die Negativsteuer erhöht?
Auch wenn man bei geringem Einkommen gar keine Einkommensteuer bezahlt hat, ist in bestimmten Fällen eine Steuergutschrift im Zuge der Veranlagung möglich. Artikel lesen
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Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung bis zum 30.9.
Grundsätzlich kann die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren erledigt werden. Artikel lesen
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Wie kann ich mich mit meinem Unternehmen auf eine Nische spezialisieren?
Bearbeitet ein Unternehmen mit seinen angebotenen Produkten und Dienstleistungen nur einen bestimmten Teilmarkt oder eine Marktnische, dann spricht man von einer Nischenstrategie. Artikel lesen
Können die Kosten der Betreuung zu Hause steuerlich berücksichtigt werden?
Die Kosten der Betreuung einer pflegebedürftigen Person in deren Haushalt, können eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellen. Das Einkommensteuerrecht berücksichtigt diesen Umstand, indem es unter bestimmten Voraussetzungen den steuermindernden Ansatz dieser Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung zulässt.
Unter welchen Voraussetzungen können Pflegekosten angesetzt werden?
Der Ansatz der Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung setzt voraus, dass ein besonderer Pflegebedarf besteht, weil der Steuerpflichtige aufgrund seiner körperlichen oder geistigen Verfassung nicht mehr dazu fähig ist, seinen Haushalt selbst zu führen. Der besondere Pflegebedarf kann dabei entweder durch den Bezug des Pflegegeldes (mindestens Pflegestufe 1) oder durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden.
Welche Pflegekosten können geltend gemacht werden?
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können grundsätzlich alle tatsächlich angefallenen Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit der häuslichen Betreuung ohne Selbstbehalt angesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise
- Beträge, die eine Trägerorganisation verrechnet, wenn die häusliche Betreuung durch einen Arbeitnehmer dieser Trägerorganisation erfolgt,
- Geld- und Sachbezüge (einschließlich der Sozialversicherungs- und Dienstgeberbeträge) einer beim betreuungsbedürftigen Steuerpflichtigen angestellten Pflegeperson,
- Zahlungen und Sachzuwendungen (z. B. volle freie Station) an eine selbständig tätige Pflegeperson,
- Aufwendungen für Vermittlung geeigneter Pflegepersonen und
- Aufwendungen für Pflegehilfsmittel.
Steuerfreie Zuschüsse, die aufgrund des besonderen Betreuungsbedarfs ausbezahlt werden (z. B. Pflegegeld, Zuschuss zu den Betreuungskosten), müssen von den Pflegekosten abgezogen werden.
Wer kann die Pflegekosten geltend machen?
Grundsätzlich können nur die eigenen Pflegekosten steuerlich berücksichtigt werden. Verfügt der betreuungsbedürftige Steuerpflichtige allerdings über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen, dann können ausnahmsweise auch unterhaltsverpflichtete Personen die Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Beim Ansatz durch den Ehepartner entfällt dabei unter bestimmten Voraussetzungen der Selbstbehalt.
Stand: 27. August 2020